Der Hinweis der Polizei auf eine „Mitwirkungspflicht“ in der Causa Mike B. hat für einige Empörung gesorgt. Der Anwalt des schwarzen US-Lehrers, die Grünen und der Anti-Rassismus-Verein ZARA orten Zynismus zwischen den Zeilen. Mike B. hätte keine Chance bekommen, die Verwechslung umgehend aufzuklären.
Die Vorgeschichte - In einer Aussendung der Polizei heißt es wörtlich: „Durch Einhaltung der Mitwirkungspflichten seitens der Betroffenen an der Klärung des Sachverhaltes kann ein derartiger Irrtum jedoch rasch geklärt werden.“ Der Wortlaut suggeriere, dass Mike B. selbst Schuld daran hätte, von den beiden Drogenfahndern verprügelt worden zu sein, kritisierte Maria Vassilakou, Klubobfrau der Wiener Grünen. „Das ist ja haarsträubend“, zitiert der ORF den Anwalt des 34-Jährigen.
ZARA spricht in einer Aussendung auch das Problem von „racial profiling“ an. Dabei werden Tatverdächtige aufgrund ihrer Hautfarbe eingeordnet. Die beiden Polizisten, die den Lehrer mit einem Drogendealer verwechselten, sind im übrigen weiterhin im Dienst. Ob und welche Konsequenzen sie zu erwarten haben, hängt wohl vom Ausgang der internen Ermittlungen und jener der Staatsanwaltschaft ab.
Das Opfer selbst liegt noch immer Krankenhaus. Der Anwalt des 34-Jährigen hat gegen die Polizisten Klagen unter anderem wegen Körperverletzung und Amtsmissbrauchs angekündigt. (gs)