03. September 2010
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© Bild Peter Berger
Artikel aktualisiert 2.4.2010
Doktor Peter Berger ist Präsident des Vereins Spielsuchthilfe und Facharzt für Psychiatrie und Neurologie. Gegenüber wienweb.at erklärt er, wie sich Spielsucht zeigt.
Peter Berger
„Alterslimit strenger kontrollieren“
wienweb.at:
Was macht Spielsucht aus?
Berger:
Es geht einerseits darum, Geld zu gewinnen. Aber eigentlich stehen andere Wirkungen im Vordergrund. Etwa die Spannung und die Ablenkung. Betroffene können zum Beispiel durch das Spielen Depressionen entfliehen und ihr allgemeines Befinden verbessern. Bei Spielen, die man sehr häufig wiederholen kann, ist der Effekt der Erwartungshaltung besonders stark, weil man unter ständiger Spannung ist.
wienweb.at:
Woran erkennt man Spielsucht?
Berger:
An der Häufigkeit des Spielens. Außerdem daran, dass man weiterspielt, obwohl es schon Probleme durch das Spiel gibt. Es gibt einen intensiven Drang zum Spiel, und es wird zudem zum wichtigsten Interesse des Betroffenen. Auch der Rückzug aus dem Freundes- und Bekanntenkreis ist ein gängiges Phänomen.
wienweb.at:
Wie kommt man aus der Spielsucht raus?
Berger:
Der erste Schritt ist die Erkenntnis, dass man davon betroffen ist. In der weiteren Folge versucht man, durch professionelle Hilfe die individuellen Auslöser der Spielsucht zu finden. Dann gilt es für den Spieler, gefährliche Situationen zu vermeiden und andere Interessen zu entwickeln.
wienweb.at:
Hat sich die Anzahl der Spielsüchtigen in den letzten Jahren verändert?
Berger:
Das kann man für Österreich nicht sagen, weil es keine genauen Zahlen gibt. Zahlen aus Deutschland und den USA gehen davon aus, das ein halbes bis ein Prozent der Erwachsenen von Spielsucht betroffen ist.
wienweb.at:
Welche gesetzlichen Regelungen wären notwendig?
Berger:
Das wichtigste ist sicher, dass das gesetzliche Alterslimit eingehalten und streng kontrolliert wird. Notwendig wären auch automatische Spielunterbrechungen, damit nicht stundenlang durchgespielt werden kann. Auch eine Übersicht, wie häufig jemand spielt, wäre sinnvoll. Nicht zuletzt sollte der Gesetzgeber zumindest entsprechende Mittel für Prävention und Therapien zur Verfügung stellen.
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